Eine Geldstrafe von 8000 Euro muss ein 51-jähriger Gastwirt zahlen, in dessen Bad Kreuznacher Restaurant die Lebensmittelkontrolle bei Überprüfungen 2023 und 2024 ekelerregende Verschmutzungen in der Küche festgestellt hat. Der gelernte Hotelkaufmann schaffte es zwar jeweils, die von den Kontrolleuren beanstandeten Mängel zu beseitigen, und er konnte danach den auf die Wochenenden beschränkten Betrieb fortsetzen. Das Hotelrestaurant ist mittlerweile geschlossen.
Gastwirt sieht nur Nachlässigkeiten
Weil es ihm aus den unterschiedlichsten Gründen aber nicht gelang, das ehemals renommierte Lokal wieder ins Laufen zu bringen, zog er Ende August 2024 die Reißleine und stieg als Pächter aus. Wie er in der Verhandlung vorbrachte, hatte er zuvor bereits seit einiger Zeit unter der Woche als Kellner im Rhein-Main-Gebiet gejobbt. Zu den Verunreinigungen in seiner Küche, die Staatsanwalt Peter Karfeld mit der Anklageschrift verlas, und die mit eindrucksvollen Fotos dokumentiert sind, äußerte sich der 51-Jährige wenig professionell: „Die Kontrolleure übertreiben, ich würde sagen, das waren Nachlässigkeiten.“ In Verbindung mit der Ankündigung, dass er aktuell ein neues gastronomisches Objekt im Auge hat, ist diese Sicht der Dinge für die potenziellen Gäste besorgniserregend.
Eine Kontrolle am 3. August 2023 ergab so gravierende hygienische Mängel, dass der Mitarbeiter der Kreisverwaltung eine vorübergehende Betriebsschließung verfügte. Unter anderem wurde in der Küche beim Anrichten von Speisen die Trennung von rein und unrein nicht eingehalten.
„Das gehört zu den zehn Geboten in der Gastroküche“, unterstrich Staatsanwalt Karfeld. An Herd, Dunstabzugshaube und auf Regalen fanden sich Schmutzbeläge, die ersichtlich älteren Datums waren, und nahezu überall in der Küche lag Nagerkot herum sogar auf dem Zuckerstreuer, der für das Garnieren von Desserts bereitstand. Mit Verharmlosung oder Spitzfindigkeiten tat der Gastwirt weitere Vorwürfe ab, beispielsweise, dass er Kuchen, den er in einem Supermarkt gekauft hatte, auf einem Reiter vor dem Lokal als hausgemacht anbot.
Lebensmittel mit überschrittenem Verbrauchsdatum
Die Kontrolleure fanden zudem in der Küche von Verderblichkeit besonders leicht betroffene Lebensmittel wie Fisch mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vor. „Es war alles so unsauber und eklig, das habe ich bislang selten in so einem Ausmaß gesehen“, berichtete der Mitarbeiter der Behörde. Kein Schuldbewusstsein zeigte der gelernte Koch auch dafür, dass er den Kaviar, den er auf der Speisekarte anbot, nicht korrekt als Kaviar vom Seehasenrogen oder Fliegenfisch ausgewiesen hatte. „Als Gastwirt geht man ein Vertrauensverhältnis mit den Kunden ein. Die können ja nicht in die Küche gucken“, wies Staatsanwalt Karfeld den 51-Jährigen auf seine Verantwortung hin. Da von dem Hotelfachmann nur halbherzige Stellungnahmen und viele Ausflüchte kamen, beantragte Karfeld auch eine höhere Strafe als die im Strafbefehl festgesetzten 7500 Euro, gegen den der Angeklagte Einspruch eingelegt hatte.
Sein Mandant sei überfordert gewesen, da er mangels Umsatz kaum Personal beschäftigen konnte. Er habe fast alles allein machen müssen, argumentierte Verteidiger Christoph Graf von Plettenberg. Zudem habe er mit dem Objekt in Bad Kreuznach zum zweiten Mal in Folge eine ehemals bekannte Hotelgastronomie übernommen, die sich dann als völlig marode entpuppte. Das habe ihm eine horrende Verschuldung eingebracht. Dennoch gebe er nicht auf und arbeite weiter, so Plettenberg.
Massive Versäumnisse bei der Hygiene
Gegen den Nagerbefall hatte der 51-Jährige auf Vorschlag des Kontrolleurs eine Fachfirma beauftragt, die aber offenbar vor der zweiten Kontrolle mit Beanstandungen schon nicht mehr in dem Lokal tätig war. „Der Angeklagte ist zwar fleißig und ein Stehaufmännchen, aber er hat nicht wirklich Verantwortung übernommen“, lautete das Fazit von Richterin Lisa Weydt. Sie sah in diesem Fall massive Versäumnisse des 51-Jährigen über längere Zeiträume hinweg. „Das waren Verschmutzungen, wie sie typisch sind, wenn lange Zeit nicht gereinigt wird, und sie waren überall in der Küche“, so Weydt.