Entscheidung im Bauausschuss 
Martinstein und seine Kehrpflicht an der B41
Aufgrund der neuen Trauerbewältigung und Bestattungskultur muss zeitnah eine neue Friedhofssatzung von drei Ratsmtgliedern erarb
Aufgrund der neuen Trauerbewältigung und Bestattungskultur muss zeitnah eine neue Friedhofssatzung von drei Ratsmtgliedern erarbeitet werden.
Bernd Hey. Bernd Hey.

Der Bauausschuss in Martinstein fällte diverse Entscheidungen: Unter anderem soll in der Tempo 30-Zone künftig alle zwei Monate oder einmal pro Quartal gekehrt werden.

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Das gesamte Fachwerk der früheren Schule (Gemeindehaus) ist ein Totalschaden und muss beginnend mit der Nordseite saniert werden. So die Feststellung im Bauausschuss. Die Kehrpflicht der B41 war abendfüllendes Thema. Der Kehricht muss als Sondermüll entsorgt werden.

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