Hier soll der 34 Meter hohe Mobilfunkmast stehen, am Ende einer Wiese hinter dem Sportplatzgebäude in Boos. Robert Neuber
Der Gemeinderat von Boos wird am 12. Mai darüber entscheiden, ob das Bürgerbegehren zum Mobilfunkmast zulässig ist. Unterdessen ist der Bauantrag der Deutschen Funkturm GmbH von der Kreisverwaltung abgelehnt worden.
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Martin Faier, Ortsbürgermeister von Boos, erklärt zur Frage des Bürgerbegehrens, die am 12. Mai im Gemeinderat behandelt wird, dies sei eine rein formale Entscheidung. Der Rat prüfe, inwieweit die formalen Vorgaben der Gemeindeordnung erfüllt seien, also die notwendige Zahl der Unterschriften, der Fristen und der Zulässigkeit der Fragestellung.