Wegen Gutachten muss Verhandlung wegen Vergewaltigung neu beginnen
Mann soll seine Frau mit Sexspielen gequält haben – Kreuznacher Gericht will Glaubhaftigkeit klären lassen
Bettdecken und Kissen liegen auf einem Bett
Bettdecken (Symbolfoto)
Andrea Warnecke/dpa-tmn. dpa

Bad Kreuznach. Fast drei Stunden lang verhandelte das Schöffengericht des Amtsgerichtes die Anklage gegen einen 59 Jahre alten Mann aus der Verbandsgemeinde Rüdesheim, dem vorgeworfen wird, seine Ex-Frau vergewaltigt zu haben. Dann wurde das Verfahren ausgesetzt, da Staatsanwältin Christine Mossem ein Glaubhaftigkeitsgutachten für die Ex-Frau beantragte.

Lesezeit 2 Minuten
Das Gericht beauftragt nun einen Gutachter mit der Untersuchung der 58-jährigen Hauswirtschafterin, deshalb wird die Verhandlung noch einmal neu terminiert, wenn das Gutachten vorliegt. Der Grund dafür ist, dass sich bei der Aussage der Frau herausstellte, dass sie schon mehrmals als Kind und als Jugendliche Opfer von sexuellen Übergriffen geworden ist.

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