Der Zustand der Küche eines Lokals in der VG Nahe-Glan, das sich die Lebensmittelkontrolleure im Oktober 2023 vornahmen, war nicht dazu angetan, den Appetit anzuregen. Im Gegenteil: Die Ausführungen von Staatsanwalt Peter Karfeld in der Sitzung des Amtsgerichtes Bad Kreuznach riefen ein eher flaues Magengefühl hervor. Der Betreiber der Gaststätte kam dennoch mit einem blauen Auge davon. Gegen Zahlung einer Auflage wurde das Verfahren vorläufig eingestellt.
Restaurantküche in verwahrlostem Zustand
Der 61-jährige Lokalpächter hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen eines Vergehens gegen Paragraf 12 Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) eingelegt, der ihm im Ergebnis der Kontrolle zugegangen war. Deshalb wurde nun das, was die beiden Prüfer im Oktober in der Gastronomieküche antrafen, öffentlich vorgetragen. Die Räumlichkeiten, Geräte und Maschinen waren augenscheinlich seit Wochen nicht gereinigt worden. Ein älteres, schon beige verfärbtes Würstchen fand sich in der Kühlung und mehrere Packungen Ravioli mit deutlich überschrittenem Haltbarkeitsdatum. Der Fettfilm auf Schränken, Ablagen und in Schubladen war teils grünlich verfärbt, in Ritzen hafteten schwarzschimmelige Verunreinigungen. Im Kühlschrank stand ein Behälter mit rohem Fleisch, das im trüben Fleischsaft lag. In einem anderen Behälter befand sich Soße, die mit Schimmel überzogen war.
Spüle und Kaffeemaschine waren verschmutzt, eine Tiefkühltruhe war zentimeterdick vereist. „Das waren keine Verschmutzungen, wie sie sich nach ein paar Tagen ohne Reinigung zeigen, es braucht längere Zeit, bis sich solche Beläge bilden“, entgegnete der Zeuge, einer der Kontrolleure, die vor Ort waren, auf eine Frage des Staatsanwaltes. Der Gaststättenpächter hatte vorgebracht, dass sowohl er als auch seine Frau und die Reinigungskraft einige Tage vor der Kontrolle erkrankt waren. Deshalb sei die Gaststätte vorübergehend geschlossen gewesen und nicht gereinigt worden. Der Zustand der Küche ließ jegliche Fürsorge gegenüber dem Gast vermissen, hatte der Staatsanwalt resümiert. „Das ist unbestritten, das war indiskutabel“, bekräftigte Rechtsanwalt Andreas Kaiser, dass sein Mandant die Vorwürfe anerkennt. Der 61-Jährige musste zuletzt mehrere Schicksalsschläge verkraften und hat auch finanzielle Probleme.
Verdorbene Lebensmittel im Kühlschrank
Die Fixkosten des Speiselokals sind hoch, durch Corona und gesundheitliche Einschränkungen sowie durch bauliche Mängel, die er nicht verschuldet hat, konnte er in den letzten Jahren nur wenig Umsatz machen, musste die Öffnungszeiten einschränken. Die Staatsanwaltschaft sah die Vorwürfe in seinem Fall auch als „von mittlerer Art und Güte“ an, wie Karfeld erläuterte. Allerdings hatte die Kreisverwaltung einer Einstellung des Verfahrens im Vorfeld nicht zugestimmt. Denn die Kontrolle 2023 war nicht die erste Prüfung, die Beanstandungen ergab. Bei mehreren Terminen in der Vergangenheit hatten die Prüfer gravierende hygienische Mängel in dem Betrieb festgestellt und setzten jeweils Nachkontrollen an. „Gravierend war der Umgang mit Lebensmitteln, man hat den Kühlschrank geöffnet und hatte direkt verdorbene Nahrungsmittel in der Hand“, erklärte der Prüfer.
Zudem war aus Sicht der Kontrolleure der Verschmutzungsgrad zu beanstanden, es gab keinen Platz, an dem hygienisches Arbeiten möglich war. Seit 2023 wurde das Lokal nicht mehr kontrolliert. Der Grund dürfte Arbeitsüberlastung sein, denn bei einer Vielzahl von Neueröffnungen von Restaurantbetrieben im Kreis ist eine regelmäßige Prüfung undenkbar. Ein Kontrolleur ist für 500 Betriebe zuständig. Staatsanwalt Karfeld beantragte eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage nach Paragraf 153a Strafprozessordnung. Richterin Lisa Weydt verkündete den Beschluss der vorläufigen Einstellung mit der Auflage, einen Betrag von 1000 Euro in Raten und innerhalb von sechs Monaten an die Stiftung Bärenherz zu zahlen. „Wenn Sie die Geldauflage fristgemäß zahlen, ist die Angelegenheit erledigt und das Verfahren wird endgültig eingestellt“, so Richterin Weydt.