33-jähriger Suchtkranker erreicht, dass seine Unterbringung gestrichen wird
Lieber ins Gefängnis als in die Anstalt: 33-jähriger Suchtkranker erreicht, dass seine Unterbringung gestrichen wird
sfda

Bad Kreuznach. Bloß keine Therapie hinter Gittern, lieber sitzt ein 33-jähriger Bad Kreuznacher seine Haftstrafe von eineinhalb Jahren ab und sucht währenddessen für die Zeit nach seiner Entlassung nach einem Therapieplatz in einer offenen Einrichtung. Das ist das Ergebnis einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bad Kreuznach, das eine entsprechende Anordnung der ersten Instanz aufhob. Der 33-Jährige wird – bedingt durch seine langjährige Suchterkrankung – immer wieder straffällig.

Lesezeit 2 Minuten
Zuletzt fiel er im Zeitraum März bis April 2020 auf, als er in einem Bad Kreuznacher Einkaufszentrum alkoholische Getränke entwendete. Mitte März steckte er in dem Geschäft eine Flasche Whiskey für 12,99 Euro und eine Stubbi-Flasche Bier für 0,58 Euro in den Hosenbund.

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