Am Samstag war ein 31-jähriger Mann, der als tatverdächtig gilt, dem Haftrichter vorgeführt worden, der aufgrund der Beweislage Untersuchungshaft anordnete. Die Leiche des Mannes war am Freitag nach Hinweisen aus dem Umfeld des möglichen Täters gefunden worden. Die Behörden vermuten, dass die Tat aber vielleicht auch schon vor dem 11. November begangen worden sein kann.
Todesursächlich war ein Schädel-Hirn-Traum aufgrund stumpfer Gewalteinwirkung. „Nach Lage der Dinge mittels eines Hammers“, so Gerd Deutschler, Bad Kreuznachs Leitender Oberstaatsanwalt, gegenüber unserer Zeitung.
Bei dem Beschuldigten wurde ein Fernsehgerät des Opfers aufgefunden, welches er möglicherweise aus der Wohnung entwendet hat. Ob dies in Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt steht, ist ebenso Gegenstand der Ermittlungen, wie mögliche weitere Beweggründe des Täters sowie das Verhältnis zwischen Täter und Opfer. Eventuell hat der Täter den Diebstahl vertuschen wollen. Die bereits am Samstag durch einen Ermittlungsrichter angeordnete Untersuchungshaft besteht fort.
Der Hinweis auf die mögliche Tat kam aus dem direkten persönlichen Umfeld des Beschuldigten, der sich gegenüber Bekannten geäußert hatte. Der 31-jährige Beschuldigte kommt aus Bad Kreuznach; sein letzter Wohnort war in einem Dorf in der unmittelbaren Nähe. Er hielt sich besuchsweise in dem Haus auf, in dem das Opfer wohnte.