Die nun von juristisch höchster Stelle im Land als gültig deklarierte Satzung für den Tourismusbeitrag – es geht um die Einziehung des Beitrags für das Jahr 2017 – hat gezeigt, dass es grundsätzlich möglich ist, solche Einnahmen zu generieren, wenn die Vorrausetzungen dafür stimmen. Und handwerklich keine Fehler passieren.
Schon Anfang des Montats ein Thema
Bereits Anfang Dezember wurde im städtischen Finanzausschuss auf Antrag der Fraktion Büfep/Faire Liste über die Realisierung einer Bettensteuer (wahlweise auch Kultur- oder Tourismusförderabgabe, Citytax, Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer) gesprochen. Der Unterschied zum Tourismusbeitrag: Hier werden nur Übernachtungsbetriebe herangezogen und nicht alle Berufsgruppen, die auch mittelbar vom Tourismus profitieren könnten. Dieser von vielen Kritikern als ungerecht empfundene Umstand verdankt der Tourismusbeitrag einer Veränderung des rheinland-pfälzischen Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) im Jahr 2017. Der Stadt Bad Kreuznach blieb nichts anderes übrig als auch „tourismusfernere“ Berufsgruppen zu veranlagen.
Zweimal waren Normenkontrollverfahren gegen den Beitrag erfolgreich. Einmal lief die Abstimmung über die Satzung nicht korrekt ab (weil Befangene mit abstimmten), als man diese heilen wollte. Und auch inhaltlich wurde eine Satzung einkassiert: Der Vorteilssatz für die Betriebsart „Parkraumbewirtschaftung“ in einer Bemessungstabelle sei mit 10 Prozent zu gering angesetzt worden und müsse tatsächlich bei 30 Prozent liegen, stellte das Gericht damals fest. Nun herrscht darüber Klarheit, politisch tot ist der Tourismusbeitrag allemal.
Das Thema Bettensteuer ist jedenfalls heiß. Ein Treffen zwischen Hoteliers und Bürgermeister Thomas Blechschmidt hat bereits stattgefunden. Wenig überraschend: Die Branche ist entsetzt wegen der möglichen neuen Steuer.
„Für die Hoteliers kann das existenziell sein“, sagt Blechschmidt auf Nachfrage des Oeffentlichen Anzeigers. Bei der Bettensteuer gibt es unterschiedliche Herangehensweisen. Es könnte zum Beispiel der Umsatz der Hotels herangezogen werden. Oder aber die Bettensteuer könnte nichts anderes als ein etwas erhöhter Gästebeitrag sein, der pro Kopf und Übernachtung gezahlt wird. Letztere Variante wäre der Favorit von Blechschmidt. Das sei einfacher umsetzbar. GuT-Geschäftsführer Dr. Michael Vesper (Gesundheit und Tourismus mbH) ist mit der Ausarbeitung einer Vergleichsrechnung beauftragt worden. Dann muss die Politik entscheiden, welchen Weg man einschlagen möchte.
„Diese Diskussion kommt zur Unzeit. Scheinbar waren unsere Politiker in den letzten zwei Jahren mit geschlossenen Augen unterwegs. Keine Branche hat mehr gelitten als die, die nun wieder belastet werden soll“, ärgert sich Gereon Haumann, Präsident des rheinland-pfälzischen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) schon allein über die Diskussion.
Das ist für mich das einzig Denkbare. Eine Bettensteuer, egal in welcher Art, ist ein absolutes No-Go. Wir schwächen den Standort Bad Kreuznach damit.
Gereon Haumann
Er hat einen anderen Vorschlag: die Bad-Kreuznach-Card. Analog zur Pfalz-Card könnte diese von Gästen für einen fixen Geldbetrag erworben werden. Dafür bekommt der Tourist vergünstigten Einlass in diverse Einrichtungen, zum Beispiel in Therme oder Bäderhaus. „Das ist für mich das einzig Denkbare. Eine Bettensteuer, egal in welcher Art, ist ein absolutes No-Go. Wir schwächen den Standort Bad Kreuznach damit.“
Dass die Stadt nun den überfälligen Tourismusbeitrag von 2017 (rund 450.000 Euro) einzieht, kritisiert er. „Es wäre fair gewesen, nach der Corona-Krise und den hohen Energiepreisen den Betrag jetzt nicht mehr einzuziehen. Auch wenn er aus 2017 stammt, wird mit dem Geld von jetzt bezahlt.“