Koblenzer Juristen geben Langenlonsheimer Unternehmen recht - Streit geht vors Oberverwaltungsgericht - Wolf verteidigt Ratsbeschluss: Langenlonsheimer Betrieb gewinnt im Streit um wiederkehrende Beiträge gegen Gemeinde – Jetzt geht's vors Oberverwaltungsgericht
Koblenzer Juristen geben Langenlonsheimer Unternehmen recht - Streit geht vors Oberverwaltungsgericht - Wolf verteidigt Ratsbeschluss
Langenlonsheimer Betrieb gewinnt im Streit um wiederkehrende Beiträge gegen Gemeinde – Jetzt geht's vors Oberverwaltungsgericht
Langenlonsheim. Der Streit um die Zahlung von Straßenausbaubeiträgen eskaliert in Langenlonsheim und wird nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz höchstwahrscheinlich in die nächste – und dann entscheidende – juristische Instanz, das Oberverwaltungsgericht, gehen.
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Das ist jedenfalls die Ansicht von Ortsbürgermeister Bernhard Wolf, der die bislang gültige Regelung als die beste und fairste betrachtet. Das Verwaltungsgericht sah das anders – übrigens auch anders als der Kreisrechtsausschuss: Die Satzung der Ortsgemeinde Langenlonsheim zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen (ABS) ist rechtswidrig und damit nichtig, weil das Gewerbegebiet zu Unrecht mit dem Ortskern zu einer ...