Kreis Bad Kreuznach. Frühkindliche Betreuung ist ein wertvolles, gesetzlich gefördertes Gut – und ein kostspieliges noch dazu. Das bekommt auch der Kreis Bad Kreuznach zu spüren, der seine finanziellen Förderrichtlinien für neue Plätze und Gruppen für unter dreijährige Kinder (U 3) grade mal verdoppelte. Auslöser war eigentlich eine Klage der Ortsgemeinde Langenlonsheim als Kindergartenträger gegen den Kreis, der für eine neue Gruppe 44.750 Euro zuschießen wollte.
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Diese Fördersumme als Maximalbetrag ergab sich aus den Kriterien des Kreises, die sich an den Landesregelungen orientierten. Diese allerdings änderten sich zum 1. Juli 2018, als das Land die Förderung unabhängig von neuen U 3-Plätzen machte und zudem eine in der Folge auch im Bad Kreuznacher Kreistag stark kritisierte Berechnungsgrundlage nach „zusätzlichen Plätzen“ damit verband.