Weil er sich einsichtig und therapiewillig zeigt, muss Rentner seine Haftstrafe nicht absitzen
Lange nach einem Therapieplatz gesucht: Bad Kreuznacher muss vorerst nicht ins Gefängnis

Erst im „zweiten Anlauf“, in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bad Kreuznach, konnte sich ein Rentner aus Bad Kreuznach zu seiner Pädophilie bekennen. Inzwischen hat er auch zwei Therapien begonnen.

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Damit erreichte der 71-Jährige, der im September dieses Jahres vom Amtsgericht Bad Kreuznach wegen Besitzes und Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden war, dass er vorerst nicht ins Gefängnis muss.

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