Rechtsstreit zwischen der Oberbürgermeisterin und Stadtrat Wilhelm Zimmerlin um den Gewobau-Prüfbericht im Fokus: Landrechnungshof kritisiert Anwaltskosten: Rechtsstreit zwischen Bad Kreuznachs OB und Stadtrat Wilhelm Zimmerlin im Fokus
Rechtsstreit zwischen der Oberbürgermeisterin und Stadtrat Wilhelm Zimmerlin um den Gewobau-Prüfbericht im Fokus
Landrechnungshof kritisiert Anwaltskosten: Rechtsstreit zwischen Bad Kreuznachs OB und Stadtrat Wilhelm Zimmerlin im Fokus
Bad Kreuznach. Es geht um exakt 10.299 Euro – das ist der Betrag, den Rechtsanwalt Andreas von Oppen von der Frankfurter Kanzlei Greenfort der Stadt Bad Kreuznach in Rechnung gestellt hat.
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Von Oppen, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, hat Oberbürgermeisterin Heike Kaster-Meurer (SPD) im Rechtsstreit vertreten, den Stadtrat Wilhelm Zimmerlin wegen Herausgabe des Gewobau-Prüfberichts des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz (LRH) angestrengt und gewonnen hatte.