Nach der Kommunalwahl ist vor der Landratswahl: Am Sonntag, 10. November, soll sich entscheiden, wer dem Kreis mit seinen fünf Verbandsgemeinden, 118 Gemeinden beziehungsweise Städten und rund 163.000 Einwohnern ab Juli 2025 vorsteht. Der Oeffentliche Anzeiger klärt im Vorfeld die wichtigsten Fragen.
Wer steht zur Wahl?
Bis jetzt hat sich lediglich Amtsinhaberin Bettina Dickes (CDU) erneut um den Posten beworben. Die 53-Jährige ist seit Juli 2017 im Amt, hatte sich zuvor gegen Hans-Dirk Nies (SPD) durchgesetzt und damit die Nachfolge von Franz-Josef Diel (CDU) angetreten, der nicht mehr kandidiert hatte. Weitere Bewerber sind bis jetzt (noch) nicht bekannt.
Wer kann kandidieren?
Wählbar ist, wer deutscher Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats der EU mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist. Bewerber müssen mindestens 23 und höchstens 64 Jahre alt sein sowie „Gewähr dafür bieten, dass er oder sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“, wie es in der offiziellen Ausschreibung dazu heißt. Wer bei der Landratswahl kandidieren will, muss seinen Wahlvorschlag entweder selbst einreichen oder von einer Partei beziehungsweise Wählergruppe vorgeschlagen werden. Die Wahlvorschläge nimmt der Kreiswahlleiter entgegen, die Frist endet am 23. September um 18 Uhr.
Wie wird gewählt?
Der Landrat wird – anders als etwa der Erste Kreisbeigeordnete – in einer Urwahl gewählt. Das heißt: Jeder wahlberechtigte Bürger ab 18 Jahren kann seine Stimme direkt abgeben. Dabei macht man sein Kreuzchen entweder bei einem der Kandidaten oder man votiert – falls es nur einen Bewerber gibt – für Ja oder Nein. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so findet zwei Wochen später, also am 24. November, eine Stichwahl unter den zwei Kandidaten statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten.
Welche Rahmenbedingungen hat der Posten?
Die Amtszeit des Landrats beträgt in Rheinland-Pfalz acht Jahre. Die neue Amtszeit beginnt am 8. Juli 2025, der Landrat ist hauptamtlich beschäftigt und wird nach Besoldungsgruppe B5 beziehungsweise B6 bezahlt. Das entspricht einem Bruttomonatseinkommen von gut 9600 Euro beziehungsweise von knapp 10.200 Euro. Der Landrat ist der höchste Beamte im Kreis, den er nach außen hin repräsentiert. Außerdem leitet er die Kreistagssitzungen und diverse Ausschüsse. Die Ernennung, die Vereidigung und die Einführung des Landrats übernimmt dessen noch im Amt befindlicher Vorgänger oder ein allgemeiner Vertreter. Ist dieser nicht vorhanden oder noch nicht ernannt, beauftragt der Kreistag ein Mitglied, um den Landrat zu ernennen, zu vereidigen und einzuführen.
Kann ein gewählter Landrat vor Ablauf seiner Amtszeit abgewählt werden?
Ja. Laut Landkreisordnung (LKO) muss dafür mindestens die Hälfte der Kreistagsmitglieder einen Abwahlantrag stellen, mindestens zwei Drittel des Kreistags müssen den Vorschlag beschließen.