Strafmaß für 62-Jährigen bleibt bei Zahlung von 2000 Euro - Bettina Dickes hatte Anzeige nach Herabwürdigung in E-Mail erstattet
Landrätin Bettina Dickes beleidigt: Meisenheimer zieht Berufung vor Amtsgericht zurück
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat am Montagmorgen eine Beleidigung verhandelt: Ein Mann hatte Landrätin Dickes angegriffen. Foto: Markus Kilian
Markus Kilian

Strafmaß für 62-Jährigen bleibt bei Zahlung von 2000 Euro. Bettina Dickes hatte Anzeige nach Herabwürdigung in E-Mail erstattet.

Aktualisiert am 02. September 2024 16:15 Uhr
Es bleibt dabei: Ein Meisenheimer muss 2000 Euro Strafe zahlen, weil er Landrätin Bettina Dickes in einer E-Mail sowie in Sozialen Medien öffentlich beleidigt hat. Nachdem das Amtsgericht den Mann im Frühjahr zu der Zahlung verurteilt hatte, beantragte der 62-Jährige Berufung, zog diese aber am Montagmorgen nach kurzer Verhandlung letztlich zurück – womöglich, um sich weitere Gerichtskosten zu ersparen.

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