Die prinzipiell unbefristete Maßnahme der Sicherungsverwahrung droht dem Angeklagten allerdings nur, wenn er mit der Therapie in der Entziehungsanstalt scheitert. Vermutlich waren Drogengeschäfte des Angeklagten der Hintergrund bei beiden Straftaten. Diese Erkenntnis entnahm das Gericht nicht den Aussagen der beiden Überfallopfer, sondern den Angaben des Täters, der zum Auftakt des Verfahrens zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen hatte.
„Während die Angaben der Zeugen Fragen aufwerfen und wir sicher sind, dass da einiges verschwiegen wurde, hat der Angeklagte eine schlüssige Erklärung geliefert“, betonte der Vorsitzende Richter Folkmar Broszukat. In beiden Fällen ging der Angeklagte seine Opfer relativ spontan und mit intensiver Aggressionan. In seiner kriminellen Laufbahn, die mit ersten Verurteilungen ab 2003 einsetzt, hat er immer wieder impulsives, gewalttätiges Verhalten an den Tag gelegt.
Daran scheiterten auch seine bisherigen Therapieversuche. Der psychiatrische Sachverständige sah die Erfolgsaussichten für eine erneute Therapie in der Entziehungsanstalt eher skeptisch, denn von 2011 bis 2014 hatte der Angeklagte nach einer Verurteilung bereits einmal diese Chance, scheiterte aber und musste seine Strafe im Gefängnis absitzen. Der Gutachter bescheinigte dem 38-Jährigen sowohl einen Hang zum Drogenkonsum als auch zu Straftaten. Da er in seiner Kindheit keinerlei stabile Beziehungen erlebte, hat der Angeklagte, der seit seinem 18. Lebensjahr in Deutschland lebt, eine egozentrische, narzisstische Persönlichkeit entwickelt, ihm fehlt auch die Fähigkeit, sich in andere hineinzuversetzen.
Nach Ansicht des Gutachters ist der 38-Jährige, der seine Lebenssituation im kriminellen Milieu selbst als „kräftezehrend“ beschrieb, zwar gewillt, eine neue Richtung einzuschlagen, aber aufgrund seiner Persönlichkeit außerstande, dieses Vorhaben umzusetzen. Da der Angeklagte eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, im Grunde wenig Schuldbewusstsein zeigt und keine Zukunftsziele hat, ist er aus Sicht des Sachverständigen in hohem Maße rückfallgefährdet.
Mit dem Urteil hat der 38-Jährige jetzt eine neue und sehr hohe Motivation, seinem Leben eine neue Wendung zu geben, wie er selbst schon am ersten Verhandlungstag hervorhob. „Ich bin jetzt reifer, ich weiß, welche Fehler ich gemacht habe, ich gehe mit einer anderen Einstellung in die Therapie“, beteuerte er. Scheitert er erneut, muss er die Reststrafe in der Strafhaft verbüßen und wird danach in die Sicherungsverwahrung überstellt. Christine Jäckel