Intensivtäter (38) muss sich in Entziehungsanstalt bewähren, sonst droht ihm Sicherungsverwahrung - Angaben der Opfer fragwürdig
Landgericht urteilt: Fünf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Raub
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Bad Kreuznach/Kirn. Im Abstand von vier Wochen beraubte im Sommer 2019 ein 38-jähriger Idar-Obersteiner zwei Brüder in Kirn. Er erbeutete mehrere Smartphones, einen Laptop und 50 Euro Bargeld im Gesamtwert von etwa 1200 Euro. Das Landgericht Bad Kreuznach verurteilte den vielfach und einschlägig vorbestraften Angeklagten mit italienischen Wurzeln zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Außerdem ordnete die Kammer die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und die Sicherungsverwahrung für den Mann an.

Die prinzipiell unbefristete Maßnahme der Sicherungsverwahrung droht dem Angeklagten allerdings nur, wenn er mit der Therapie in der Entziehungsanstalt scheitert. Vermutlich waren Drogengeschäfte des Angeklagten der Hintergrund bei beiden Straftaten. Diese Erkenntnis entnahm das Gericht nicht den Aussagen der beiden Überfallopfer, sondern den Angaben des Täters, der zum Auftakt des Verfahrens zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen hatte.

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