Gewalttätig und schuldunfähig 
Landgericht ordnet Unterbringung in Psychiatrie an
Eine 41-jährige Frau aus Mainz ist vom Landgericht Bad Kreuznach freigesprochen worden. Ihr wurden psychische Probleme attestiert, sie wird in einer Anstalt untergebracht.
Christine Jäckel

Eine 41-jährige Frau aus Mainz ist vom Landgericht nach zwei heftigen Gewalttätigkeiten freigesprochen worden. Ihr wurden psychische Probleme attestiert, die nun zur Unterbringung in einer Anstalt führen. 

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Mit einem Freispruch wegen Schuldunfähigkeit endete das Verfahren gegen eine 41-Jährige aus Mainz vor der zweiten Strafkammer des Landgerichtes Bad Kreuznach. Die Richter ordneten außerdem die Unterbringung der an einer psychischen Erkrankung leidenden Frau in einer psychiatrischen Klinik an.

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