Der Widerspruch von Bewohnern des Kurgebietes gegen die Parkgebühren wird im April im Stadtrechtausschuss verhandelt. Harald Gebhardt
Im Streit um die Einführung von Parkgebühren im westlichen Teil des Kreuznacher Kurgebiets gehen die betroffenen Anwohner erst einmal nicht vor das Verwaltungsgericht. Im April verhandelt der Stadtrechtsausschuss über das Widerspruchsverfahren.
Lesezeit 1 Minute
Die von der Neuregelung beim Parken im westlichen Teil des Bad Kreuznacher Kurgebiets betroffenen Anwohner zeigen sich kompromissbereit. Der von ihnen mit dem Widerspruchsverfahren beauftragte Rechtsanwalt Hebert Emrich verzichtet nach einem erneuten Gespräch mit seinen Mandantinnen nun erst einmal auf den Gang vors Verwaltungsgericht.