„Wir bedauern, dass Mitarbeitende im EVK ihre Änderungskündigungen direkt an Weihnachten erhalten haben. Das war anders geplant und wir bedauern dies in jedem Einzelfall. Die Änderungskündigung selbst ist ein rechtlich notwendiges Erfordernis im Zuge der Schließung des EVK und muss zu Ende des Jahres erfolgen“, teilt die Stiftung auf Anfrage schriftlich mit. Das Krankenhaus schließt zum 31. März aus wirtschaftlichen Gründen. Das hat die Diakonie bereits im September bekannt gegeben.
Unabhängig von dem unmöglichen Zeitpunkt, an dem die Mitarbeiter ihre Änderungskündigungen erhalten haben: Es sei noch vor Weihnachten gelungen, mit der Mitarbeitervertretung der Stiftung Kreuznacher Diakonie einen Sozialplan abzuschließen, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Dabei war es allen Beteiligten wichtig, möglichst allen Mitarbeitenden auch nach der Schließung des EVK eine Jobperspektive anzubieten,“ erläutert Andreas Heinrich, Vorstand Finanzen und Krankenhäuser der Stiftung. Darunter befinden sich auch Diakonie-Einrichtungen in Bad Kreuznach und Kirn. Diese sind aber mehr als 100 Kilometer von Saarbrücken entfernt.