Heidrun Essing fordert von der VolksbankGeld zurück
Kreuznacherin fordert von Volksbank Geld zurück: BGH-Urteil zu Bankgebühren erhitzt Gemüter
Konstanze Jutzi (rechts) und ihre Mutter Heidrun Essing wehren sich: Da Essing nie aktiv einer Erhöhung der Gebühren für ihr Konto bei der Volksbank zugestimmt hat, wollen die beiden nun die kompletten Gebühren bis zurück ins Jahr 2018 erstattet haben. Foto: Silke Bauer
Silke Bauer

Bad Kreuznach. Und wieder 3 Euro mehr pro Quartal: Sicher hat sich so gut wie jeder Kontoinhaber schon einmal darüber geärgert, dass die Gebühren für Kontoführung oder Kreditkarte im Laufe der Jahre immer mal wieder erhöht werden.

Stets galt die Regel: Wer nicht aktiv widerspricht, akzeptiert die Erhöhung damit stillschweigend. Dass Schweigen Zustimmung bedeutet, ist weiterhin zulässig, wenn die Änderungen für den Kunden neutral oder positiv sind. Bei Änderungen, die einen Nachteil mit sich bringen, reicht das jedoch nicht mehr.

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