Wilhelm Zimmerlin vor Verwaltungsgericht erfolgreich: Geschäftsführerbezüge sind kein Geheimnis
Kreuznacher Stadtrat Zimmerlin vor Verwaltungsgericht erfolgreich: Geschäftsführerbezüge sind kein Geheimnis
Wilhelm Zimmerlin bekommt nun Auskunft. Foto: Marian Ristow (Archiv)
Marian Ristow

Bad Kreuznach. Es war nicht die erste juristische Auseinandersetzung zwischen Wilhelm Zimmerlin (Büfep) und Bad Kreuznachs Oberbürgermeisterin Heike Kaster-Meurer, und es wird vermutlich auch nicht die letzte gewesen sein. Aber es war mal wieder eine, in der die Richter der Auffassung des Stadtratsmitglieds folgten.

Lesezeit 3 Minuten
Wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Montag in erster Instanz entschieden hat, sind Stadtratsmitglieder berechtigt zu wissen, was die Geschäftsführer von städtischen Beteiligungsgesellschaften verdienen. Konkret: Wilhelm Zimmerlins Anfrage, wie hoch die Gesamtbezüge der Geschäftsführer von Gewobau (Karl-Heinz Seeger), BGK und Stadtwerke (Christoph Nath) sowie Bad-Gesellschaft (Klaus-Dieter Dreesbach) und der Gesundheit und Tourismus GmbH (Dr.

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