Wilhelm Zimmerlin vor Verwaltungsgericht erfolgreich: Geschäftsführerbezüge sind kein Geheimnis
Kreuznacher Stadtrat Zimmerlin vor Verwaltungsgericht erfolgreich: Geschäftsführerbezüge sind kein Geheimnis
Wilhelm Zimmerlin bekommt nun Auskunft. Foto: Marian Ristow (Archiv)
Marian Ristow

Bad Kreuznach. Es war nicht die erste juristische Auseinandersetzung zwischen Wilhelm Zimmerlin (Büfep) und Bad Kreuznachs Oberbürgermeisterin Heike Kaster-Meurer, und es wird vermutlich auch nicht die letzte gewesen sein. Aber es war mal wieder eine, in der die Richter der Auffassung des Stadtratsmitglieds folgten.

Wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Montag in erster Instanz entschieden hat, sind Stadtratsmitglieder berechtigt zu wissen, was die Geschäftsführer von städtischen Beteiligungsgesellschaften verdienen. Konkret: Wilhelm Zimmerlins Anfrage, wie hoch die Gesamtbezüge der Geschäftsführer von Gewobau (Karl-Heinz Seeger), BGK und Stadtwerke (Christoph Nath) sowie Bad-Gesellschaft (Klaus-Dieter Dreesbach) und der Gesundheit und Tourismus GmbH (Dr.

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