Trio mit Cyberbetrugsmasche 
Kreuznacher Staatsanwaltschaft beantragt Haftstrafen
Das Landgericht Bad Kreuznach verhandelt ein Verfahren wegen Cyberbetrugs zu Lasten von Onlinebanking-Kunden.
Hans-Jürgen_Wege. picture-alliance/ dpa/dpaweb

Sie saßen in einer Wohnung in Bremen und sollen von dort aus Bankkunden im ganzen Bundesgebiet betrogen haben. Drei Angeklagte aus Bremen müssen sich deshalb vor dem Landgericht Bad Kreuznach verantworten.

Lesezeit 3 Minuten

In unserem Alltag sind Smartphones und Computer längst unverzichtbar geworden, etwa für das Arbeiten und Lernen oder für das Einkaufen und Bezahlen. Parallel dazu hat sich die Cyberkriminalität entwickelt: Straftäter nutzen die Digitalisierung, um abzukassieren. Der Vorteil dabei ist, sie müssen nicht vor Ort sein und können ihre Spuren verwischen. Letzteres ist allerdings in dem Fall, den das Landgericht Bad Kreuznach seit Ende Februar verhandelt, nicht gelungen.

Frühe Verständigung erzielt

Angeklagt sind drei Männer im Alter von 23, 27 und 29 Jahren aus Bremen und Bremerhaven, die im ganzen Bundesgebiet Onlinebanking-Kunden betrogen haben sollen. Die drei Angeklagten hatten bereits zu Beginn des Verfahrens ihre Bereitschaft zu Geständnissen signalisiert. Damit war in der Verhandlung vor der zweiten Strafkammer mit der Vorsitzenden Richterin Annegret Werner der Weg für eine Verständigung frei. Am Freitag wurde plädiert und Staatsanwältin Ewert umriss dabei die Vorgehensweise der Täter, die sich 2023 zusammengetan hatten. Alle drei kannten sich schon als Mitglieder einer Clique, die sich in einer Wohnung in der Flämischen Straße in Bremen zum Chillen trafen. Der älteste Angeklagte hat gestanden, dass er die Idee für den Cyberbetrug von einem Bekannten übernommen hat. Die Bande kaufte zunächst Onlinebanking-Zugangsdaten aus dem Darknet ein.

Die Wohnung wurde von dem 27-jährigen Angeklagten für die Betrugstaten angemietet. Als sogenannter Keiler, als Anrufer, der sich den Kontoinhabern gegenüber als Mitarbeiter der jeweiligen Bank ausgab, agierte unter anderem der jüngste Angeklagte. Seine Aufgabe war es, den Bankkunden unter einem Vorwand die Zugangsdaten zu ihren Konten zu entlocken und sie zu Geldüberweisungen zu bewegen. Für die Entgegennahme der Beute nutzte die Bande mehrere dubiose Finanzagenten. Zur Verschleierung der Herkunft des Geldes wurde etwa die Hälfte der Beute in die Türkei weitergeleitet und ist unwiederbringlich in dunklen Kanälen verschwunden. Mit Hilfe der zu Unrecht erlangten Daten wurden auch falsche Bankkarten angelegt, mit denen Einkäufe getätigt wurden. „Das Vorgehen der Angeklagten zeugt von hoher krimineller Energie und ist dazu angetan, die Bevölkerung massiv zu verunsichern“, unterstrich Staatsanwältin Ewert, dass es sich um schwere Straftaten handelt.

Hälfte der Beute in dunklen Kanälen versickert

Sie beantragte für den ältesten Angeklagten eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und für den 27-Jährigen eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Die beiden älteren Angeklagten sieht sie als Gründer der Bande, während der jüngste Angeklagte nach ihrer Einschätzung in untergeordneter Funktion tätig war. Für den 23-Jährigen beantragte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von ebenfalls dreieinhalb Jahren. In der Anklage war die Staatsanwaltschaft von einer Schadenssumme von rund 219.000 Euro ausgegangen. Im Zuge der Verständigung setzte die Anklägerin jetzt eine Summe von insgesamt rund 87.000 Euro an, der als Gewinn aus dem Betrug nach Möglichkeit aus dem Vermögen der Angeklagten abgeschöpft werden soll. Die Verteidiger beantragten dagegen Strafmaße am unteren Rand des bei der Verständigung ausgehandelten Rahmens.

Für den 29-Jährigen beantragte die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten und für den 27-jährigen Mitangeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Verteidiger Hans-Dieter Henkel beantragte für den 23-Jährigen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Das Trio war am 29. April letzten Jahres in der Bremer Wohnung verhaftet worden, seitdem sitzen alle drei Angeklagte in Untersuchungshaft. Sie hoffen, am Tag des geplanten Urteils, am 6. Juni, auf freien Fuß zu kommen. Entsprechende Anträge wurden von der Verteidigung gestellt. Alle drei haben sich inzwischen aus der Haft heraus um eine Arbeitsstelle bemüht und ihre Familien sind bereit, eine Kaution zu hinterlegen.

Top-News aus der Region