Es bleibt bei Gefängnishaft für einen 29-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Rüdesheim, der im März dieses Jahres vom Amtsgericht Bad Kreuznach unter anderem wegen Betrugs in 25 Fällen und Diebstahls zu zwei Freiheitsstrafen von jeweils 15 Monaten verurteilt worden war. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bad Kreuznach konnte er die Richter nicht davon überzeugen, dass er eine weitere Bewährungschance verdient.
Durch Spielsucht auf kriminelle Abwege geraten
Durch seine Spielsucht geriet der 29-Jährige auf die schiefe Bahn. Da er weder über Vermögen noch über ein hohes Einkommen verfügt, musste er sich auf illegale Weise, Geld für seine Ausflüge in Spielhallen oder Internetcasinos beschaffen. Die heiß begehrten Tickets für ein Spiel der NFL in München 2022 brachten ihn auf die Idee, sich durch den Verkauf nicht vorhandener Karten eine Geldquelle zu erschließen. Von August bis Oktober 2022 verkaufte er in 13 Fällen Tickets für das NFL-Spiel für 160 bis 250 Euro das Stück. Der Gesamtschaden belief sich auf 4060 Euro.
Diese Vorwürfe waren noch nicht Gegenstand in einem Verfahren gegen den 29-Jährigen am 2. November 2022. Bei diesem Gerichtstermin ging es um Betrug mit Cash-to-code-Karten, einer Bezahlmethode für Internet und Onlinecasinos. Die Karten im Wert von insgesamt 500 Euro hatte sich der Angeklagte an Tankstellen erschwindelt, indem er Zahlungsfähigkeit vortäuschte. Für diesen Betrug wurde er am 2. November 2022 zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nur wenig später am 16. November beging der 29-Jährige erneut zweimal Betrug mit Bezahlkarten. Daran schloss sich eine Betrugsserie mit Scheinverkäufen von Smartphones an, die er im Internet anbot, ohne im Besitz der Geräte zu sein, und zuletzt bestahl er seine damalige Freundin.
Handy und Spardosen der Freundin gestohlen
Er verkaufte ihr Handy und verspielte auch das Geld, das sie in zwei Spardosen gesammelt hatte. Die Bewährungszeit verlief damit alles andere als erfolgreich, auch wenn der Angeklagte sich darauf berief, dass er doch regelmäßig Kontakt mit der Bewährungshilfe gehalten habe. „Damit war alles verspielt, was man Ihnen an Kredit einräumen kann“, meinte der Vorsitzende Richter Folkmar Broszukat. Wenig vorteilhaft war zudem die Haltung des Angeklagten, nachdem ihn die Polizei im Juni 2022 als Beschuldigten wegen der beiden Bezahlkarten vernommen hatte.
Von dem drohenden Verfahren ungerührt, startete er Anfang August den Schwindel mit dem Verkauf der NFL-Tickets. „Ich habe erhebliche Probleme mit der Spielsucht, das ist ein längerer Kampf“, versuchte der 29-Jährige mehrere Rückfälle nach einer Therapie zu erklären, die er Anfang 2024 absolviert hat. Seit er in Haft ist, nimmt er an Gruppensitzungen für Spielsüchtige teil und hat seine Schuldenproblematik in Angriff genommen. In der Haftanstalt hat er sich so gut geführt, dass er nach kurzer Zeit in den offenen Vollzug kam. Diese positiven Entwicklungen reichten aber nicht aus, eine Bewährung zu rechtfertigen, wie das Gericht unterstrich.