29-Jähriger bleibt in Haft
Kreuznacher Gericht: Keine Bewährung für gute Führung
Durch seine Spielsucht geriet ein 29-Jähriger auf kriminelle Abwege, zuletzt bestahl er sogar seine damalige Partnerin.
Britta Pedersen. picture alliance / dpa

Eine Bewährungschance erhoffte sich ein 29-Jähriger, der im März 2025 wegen Betrugs zu insgesamt zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war, von seiner Berufungsverhandlung. Diese Hoffnung erfüllte sich nicht.

Lesezeit 2 Minuten
Es bleibt bei Gefängnishaft für einen 29-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Rüdesheim, der im März dieses Jahres vom Amtsgericht Bad Kreuznach unter anderem wegen Betrugs in 25 Fällen und Diebstahls zu zwei Freiheitsstrafen von jeweils 15 Monaten verurteilt worden war.

Ressort und Schlagwörter

Oeffentlicher AnzeigerJustiz

Top-News aus der Region