Wegen massiver hygienischer Mängel verurteilte das Amtsgericht einen Gastwirt zu einer Geldstrafe von 6000 Euro. Christine Jäckel
Schon mehrmals ist ein 58-jähriger Gastwirt der Lebensmittelkontrolle aufgefallen, weil er es mit der Hygiene nicht so genau nimmt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 6000 Euro.
Aktualisiert am 04. Dezember 2024 13:26 Uhr
Bei einer Kontrolle der Kreisverwaltung Bad Kreuznach fielen im November 2023 den Prüfern gravierende hygienische Mängel in der Küche einer Gaststätte in Bad Kreuznach auf. Auch die Schanktheke und die Kaffeemaschine waren in einem mangelhaften Zustand.