Harry Rothschenk (rechts) mit seinem Anwalt Dirk Schmitz am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Harald Gebhardt
Im Streit um die fristlose Kündigung des internen Datenschutzbeauftragten der Stiftung Kreuznacher Diakonie haben sich beide Seiten jetzt vor dem Arbeitsgericht gütlich geeinigt. Über das Ergebnis und die Umstände wurde Stillschweigen vereinbart.
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Es waren eher unschöne Umstände und Ereignisse, die im März zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung von Harry Rothschenk, dem bisherigen internen Datenschutzbeauftragten der Stiftung Kreuznacher Diakonie, geführt haben. Dabei stand vor allem Diakonie-Vorstand Andreas Heinrich in der Kritik und die Frage im Raum, ob er dabei seine Befugnisse überschritten hat.