Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Bad Kreuznach, vertreten durch Rechtsanwälte Rohwedder & Partner in Mainz muss sich gegen die Anklage wehren, dass der Ausschluss des Klägers Delaveaux dem Kommunalverfassungsrecht widersprach.
Die beklagte Bad Kreuznacher CDU-Stadtratsfraktion begründet den Ausschluss damit, dass ein klares Fraktionsbekenntnis des Klägers fehle. Er nehme nicht an Fraktionssitzungen teil, zahle keine Fraktionsbeiträge und sorge für erhebliche Spannungen, indem er sich öffentlich für die politischen Grundziele einer anderen Wählergruppierung einsetze.
Der Kläger hält die Entscheidung für rechtswidrig. Der Fraktionsausschluss sei ohne seine vorherige Anhörung und nicht mit einer Zweidrittel-Mehrheit beschlossen worden. Es lägen auch keine Ausschlussgründe vor, da er sich stets fraktions- und rechtskonform verhalten habe.
Für seine Begriffe ist dieser Ausschluss deshalb nicht rechtskonform. „Ich kann mir ein hatte sich der 59-Jährige gegenüber dem Oeffentlichen Anzeiger geäußert. Er habe damals viele positive Anrufe von CDU-Mitgliedern bekommen, das habe ihn in seiner Entscheidung bestärkt. Dabei geht er vor allem mit Fraktionschef Werner Klopfer hart ins Gericht. Wir berichten im Laufe des Tages von der Verhandlung. to
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