Zu einer Bewährungsstrafe hat das Kreuznacher Amtsgericht einen 49-Jährigen wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt. Foto: David Young/dpa David Young. David Young/dpa
Wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilte das Amtsgericht Bad Kreuznach einen 49-jährigen Angestellten aus der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. 904 kinderpornografische Fotos und 68 Dateien, gleichfalls mit Darstellungen, die sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, waren bei einer Durchsuchung der Wohnung des 49-Jährigen im Dezember 2022 gefunden worden.
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Da der Besitz von kinderpornografischem Material nach der Gesetzesverschärfung vom Juli 2021 als Verbrechen eingestuft wird, landen diese Fälle seither in aller Regel vor den Schöffengerichten der Amtsgerichte. „Ich kann mir nicht erklären, warum ich das damals gemacht habe, ich bereue das, und es hat mich auch dazu gebracht, mein Leben zu ändern“, räumte der 49-Jährige die Taten unumwunden ein.