Damit war die Verhandlung für diesen zweiten Prozesstag auch schon wieder beendet, da über einen Befangenheitsantrag ein anderer Richter entscheiden muss. Zuvor hatte ein Bekannter des Ehepaares als Zeuge ausgesagt, der sich zeitweise als Vermittler bei der Trennung eingeschaltet hatte. Zuerst hätten beide das Auseinandergehen im Interesse der Kinder im Guten regeln wollen, dann habe es aber eine Zäsur gegeben, erklärte der Zeuge. Die Streitereien sollen mit dem Vorfall am 30. März 2020, dem mutmaßlichen Einbruchstag, ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht haben.
Damals lebte der 48-Jährige schon länger getrennt von seiner Frau und war aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Am 30. März soll er ihre Abwesenheit dazu genutzt haben, um einen Schlüsseldienst zu rufen und sich die Haustür öffnen zu lassen. Das bestätigte ein Dienstleister, der dem 48-Jährigen, nachdem sich dieser ausgewiesen hatte, Zutritt zu dem Haus verschaffte. Am Tag darauf wollte die Ehefrau wieder in das Haus, konnte aber nicht aufsperren und musste ihrerseits den Schlüsseldienst rufen. Sie verständigte außerdem den früheren Vermittler, um einen Beistand zu haben, falls sie im Haus auf unliebsame Überraschungen treffen sollte.
So konnte der Bekannte bezeugen, dass viele Schränke, in denen sich Kleidungsstücke oder andere Sachen der Ehefrau befunden hatten, nahezu leer geräumt waren. Die Sachen, die die Ehefrau vermisste, waren bei einer späteren Durchsuchung bei ihrem Mann gefunden worden, der inzwischen, nach ihrem Auszug, das Haus wieder bewohnt. Das Verfahren wird am Dienstag, 1. Juni, fortgesetzt.