Klage eines Bürgers abgewiesen
Kommunalwahl 2024 in Bad Kreuznach war rechtmäßig
Die Kommunalwahlen 2024 in Bad Kreuznach waren rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht jetzt festgestellt.
Die Kommunalwahlen 2024 in Bad Kreuznach waren rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht jetzt festgestellt.
Harald Tittel/dpa

Alles in Ordnung: Die Wahlen zum Bad Kreuznacher Stadtrat, zum Kreistag und zum Ortsbeirat Bosenheim im Juni 2024 sind gültig. Die Klage eines Bürgers wurde abgewiesen.

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Die Kommunalwahlen 2024 in Bad Kreuznach zum Stadtrat und Kreistag sowie zum Ortsbeirat Bosenheim waren rechtmäßig und wurden ordnungsgemäß durchgeführt. Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz hat jetzt die Klage eines Bürgers abgewiesen, der die Gültigkeit der Wahlen angezweifelt hatte (Az.

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