Die dazu getroffene öffentlich- rechtliche Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis sieht deshalb dazu vor, da in der Stadt die Busse im 20-Minuten-Takt fahren, im Kreisgebiet aber nur alle 30 Minuten, dass sich der Kreis bei der ersten und zweiten Fahrt jeder Stunde mit 70 Prozent am Verlustausgleich beteiligt und die Stadt 30 Prozent trägt. Die dritte Fahrt geht voll zulasten der Stadt ebenso wie zusätzliche Angebote, etwa die City-Linie, die ab 2024 kommen soll, oder ein einheitlicher Stadttarif mit Bad Münster am Stein-Ebernburg.
Konkret bedeutet das zum Beispiel für 2023, dass die Stadt 1,85 Millionen Euro statt 3,47 Millionen Euro zahlt und der Kreis die 1,6 Millionen übernimmt. Dem haben nicht nur der Kreistag, die städtischen Ausschüsse für Finanzen sowie für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr und zuletzt der Stadtrat mit großer Mehrheit zugestimmt, doch das lässt die Kritiker längst nicht verstummen: So sah Herbert Drumm (Freie Wähler) in der jüngsten Stadtratssitzung die Stadt vom Kreis über den Tisch gezogen. Für ihn ist die Vereinbarung klar zugunsten des Kreises. Die Vereinbarung koste die Stadt jährlich etwa 700.000 Euro – so viel, wie man über die Erhöhung der Parkgebühr einnehme.
Drumm: Stadt wird zusätzlich belastet
Es sei richtig, dass die Stadt ihre Zusatzangebote zu 100 Prozent finanziere, bei dem ÖPNV-Standardangebot sieht Drumm aber eine Doppelbelastung der Stadt. Denn die Kreisumlage werde etwa zu 30 Prozent von der Stadt und zu 70 Prozent vom Rest des Landkreises bestritten. Da sei es sinnvoll, wenn der Stadtanteil 30 Prozent beträgt. „Dann aber müssen die 70 Prozent vom Rest des Kreises getragen werden“, führte Drumm aus. „Das wäre die saubere Aufteilung.“
Nun sei es aber so, dass die Stadt 30 Prozent trage und der Kreis 70 Prozent, an denen die Stadt wiederum mit einem Drittel über die Kreisumlage beteiligt sei. „Das heißt: Wir werden zusätzlich belastet.“ Damit sei die Grundlage des Stadtratsbeschlusses von damals nicht gegeben.
Blechschmidt: Sonderumlage nicht möglich
„Das, was Sie wollen, ist rechtlich zurzeit nicht zulässig“, erwiderte Bürgermeister Thomas Blechschmidt Drumm. Das müsste der Landtag dann eventuell einbringen, denn dies sei dann eine Sonderumlage für die Gemeinden. Eine solche sehe das kommunale Finanzausgleichgesetz für diese Aufgabe zurzeit aber nicht vor. Darüber habe man mit dem Kreis lange verhandelt, und „das wäre mir auch lieber gewesen“, so Blechschmidt weiter, aber das Kommunalgesetz sehe diese Art von Sonderumlage zurzeit eben nicht vor. Bei dem Vorschlag von Drumm würden die Kosten über eine eigene Umlage nur von den Kommunen, die daran beteiligt sind, bezahlt werden. Wilhelm Zimmerlin, der Fraktionsvorsitzende von Faire Liste/Büfep, verglich das Produkt Konzern ÖPNV mit dem Konzern Stadt. Er befürchte, „dass wir uns da selbst reingeritten haben und ohne große Verluste nicht mehr herauskommen“.