90 Prozent der knapp 110.000 Euro für das Projekt soll nämlich der Klima- und Transformationsfonds des Bundes beisteuern. „Wir erwarten den Bescheid täglich“, sagte er in der jüngsten VG-Ratssitzung.
Den Antrag hatte die VG bereits Ende Juli 2023 gestellt, doch dann erst die Haushaltssperre des Bundeshaushalts dazwischen, dann Diskussionen über Änderungen der Förderhöhe, die seit Januar nur noch zu 60 bis 80 Prozent bezuschusst werden. Schließlich wurde nach Angaben vom Klimamanagerin Cindy Lu Theis aber bekannt, dass alle Förderanträge, die bis zum 4. Dezember eingereicht wurden, weiterhin zu 90 Prozent bezuschusst werden – also auch die VG Nahe-Glan.
Rat beauftragt EDG mit Wärmeplanung
Damit es sofort losgehen kann, wenn der heiß ersehnte Bescheid endlich eintrudelt, stimmte der VG-Rat in der Sitzungen bei drei Enthaltungen einstimmig dafür, die Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe (EDG) mit der kommunalen Wärmeplanung zum Richtpreis von 109.670 Euro zu beauftragen. Knapp 11.000 Euro davon muss die VG aus ihrem eigenen Haushalt beisteuern.
An der EDG ist die Verbandsgemeinde Nahe-Glan selbst mit 2 Prozent beteiligt. Deshalb kann sie den Auftrag in diesem Fall ohne eine zeitaufwendige Ausschreibung vergeben. Dies spare Zeit, erläuterte Engelmann. „Eine Ausschreibung wäre möglich, doch das empfehlen wir nicht.“ Bauamtsleiter Christian Schick informierte darüber, dass die VG auch andere Anbieter für die Wärmeplanung angefragt habe, deren Preisvorstellungen allerdings auf einem ähnlichen Niveau wie der Richtpreis der EDG lagen.
Kein Automatismus
Eugen Krax (FDP) betonte, dass die Entscheidung, der EDG das Konzept zu übertragen, kein Automatismus sein dürfe, dass die EDG später auch die Wärmenetze in der VG aufbauen solle. Auch Barbara Bickelmann forderte, sich nicht ausschließlich auf die EDG zu stützen. „Vom Bau der Wärmenetze sprechen wir heute noch nicht, es geht jetzt erst mal um die Wärmeplanung“, betonte Engelmann.
Die EDG soll eine Bestandsanalyse für alle Orte der VG machen und dazu eine „quantitative und räumlich differenzierte Potenzialanalyse“, um letztlich zu ermitteln, wo Wärmenetze möglich sind und wo sich auf andere Weise Energie und Treibhausgase bei der Wärmeversorgung einsparen lassen.
Was passiert beim Rückbau von Windrädern?
Der Rückbau ausgedienter Windräder kann durchaus teuer werden. Wenn der Windkraftbetreiber insolvent werde, müssen die Grundstückseigentümer dafür aufkommen, berichtete Ratsmitglied Jörg Maschtowski (CDU). Er forderte in der Sitzung daher alle Kommunen und Grundstücksbesitzer auf, entsprechend Vorsorge zu treffen, um nicht möglicherweise auf den Kosten sitzen zu bleiben. VG-Bauamtsleiter Christian Schick erläuterte, dass die Betreiber gesetzlich zum Rückbau verpflichtet seien und dafür Rückstellungen bilden müssten. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) fordere zudem von den Betreibern für jedes Windrad eine Bürgschaft, für den Fall, dass das Betreiberunternehmen ausfalle. Aktuell liege der Bürgschaftsbetrag pro Windrad bei rund 300 000 Euro. sjs