Sobernheimer Haushaltsdefizit
Kommunalaufsicht pocht auf spürbar höhere Hebesätze
Die Bad Sobernheimer müssen sich in diesem Jahr auf steigende Grundsteuern und Gewerbesteuern einstellen.
Patrick Pleul. picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Die Kommunalaufsicht will, dass der Bad Sobernheimer Haushalt nachgebessert wird. Noch ist das Defizit zu hoch. Richten soll es die Erhöhung der Grundsteuer, über die der Rat bis Ende Juni beschließen will.

Der Bad Sobernheimer Haushalt muss nachgebessert werden. Dies hat die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bad Kreuznach der Stadt Bad Sobernheim in ihrem Haushaltsgenehmigungsschreiben auferlegt. „Die Stadt Bad Sobernheim verstößt mit der vorgelegten Haushaltssatzung gegen das Haushaltsausgleichsgebot im Ergebnis- und Finanzhaushalt für das Jahr 2025“, heißt es, und weiter: „Die Stadt Bad Sobernheim kann den Mindest-Rückführungsbetrag im Haushaltsjahr 2025 nicht durch ihre laufende Verwaltungstätigkeit finanzieren.“ Außerdem verstoße die Stadt gegen die Regelung der Gemeindeordnung, wonach Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung nicht für die Finanzierung des Haushalts aufgenommen werden dürften.

Höhere Hebesätze gegen Einnahmeminus durch Grundsteuerreform

Allerdings ist das nur die halbe Wahrheit. Denn es ist von Stadtbürgermeister Roland Ruegenberg (WG Ruegenberg) und dem Stadtrat ohnehin geplant, die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer noch für dieses Haushaltsjahr anzuheben. Ursprünglich war das schon bei der Verabschiedung des Haushalts vorgesehen. Die Hebesätze der Grundsteuer B sollten von 480 auf 550 Prozent und der Gewerbesteuer von 380 auf 400 Prozent steigen. Dies hätte bei der Grundsteuer 131.250 Euro Mehreinnahmen in die Stadtkasse gespült, bei der Gewerbesteuer 147.945 Euro. Unterm Strich reichte das jedoch nicht, um allein das 400.000-Euro-Defizit bei den Steuereinnahmen auszugleichen.

Splittingvariante ist nun möglich

Parallel hatte allerdings im Februar das Land entschieden, dass Kommunen die Grundsteuer-Hebesätze splitten dürfen und auch eine eigene Kategorie für erschlossene, aber noch unbebaute Grundstücke einführen dürfen. Diese Splittingvariante lässt Rheinland-Pfalz als Ausgleich dafür zu, dass die Grundsteuerreform Kommunen mit großen Gewerbegebieten deutliche Mindereinnahmen beschert hat – dazu zählt auch die Felkestadt. Ziel des Rats ist es nun, unbebaute Grundstücke höher zu besteuern als bebaute – auch um die Eigentümer zu einer Bebauung zu drängen oder Grundstücksspekulationen auszubremsen.

Bescheide rückwirkend zum Januar

Diese Haushaltspositionen zur Grundsteuer dürften die Bürger der Felkestadt am stärksten interessieren, betreffen sie doch Eigentümer wie Mieter. Die Entscheidung über die neuen Hebesätze ist bis Ende Juni ausgesetzt, bis zum 30. Juni muss der Rat einen entsprechenden Nachtragshaushalt beschließen. Erst dann werden auch die 2025er-Steuerbescheide rückwirkend zum Januar an die Bürger rausgehen, hatte die Verwaltung angekündigt.

Dass die Stadt bei den Hebesätzen spürbar aufschlägt, um das Defizit im Haushalt auszugleichen, fordert die Kommunalaufsicht in ihrem Schreiben ausdrücklich: „Es ist für uns nicht erkennbar, dass ein unabweisbares Haushaltsdefizit vorliegt. Insbesondere bei den Realsteuerhebesätzen sind noch Einnahmepotentiale vorhanden“, heißt es.

„Selbst eine Erhöhung des Hebesatzes auf 995 Prozent erzielt keine ,erdrosselnde Wirkung‘ für die Grundstückseigentümer.“
Kommunalaufsicht Kreis Bad Kreuznach

Eine gesetzliche Höchstgrenze für den Hebesatz der Grundsteuer B bestehe nicht. „Selbst eine Erhöhung des Hebesatzes auf 995 von Hundert verstößt nicht gegen das Übermaßverbot und erzielt auch keine ,erdrosselnde Wirkung‘ für die Grundstückseigentümer. Die Grundsteuererhöhung würde sich auch nicht als willkürlich erweisen, wenn diese notwendig ist, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen“, betont die Kommunalaufsicht.

Damit sei nicht gemeint, dass der Haushaltsausgleich vorrangig über höhere Hebesätze bei den Realsteuern zu bewerkstelligen sei. „Solange diese jedoch nicht bis zur Grenze des Zulässigen angepasst werden, können sich hebesatzberechtigte Kommunen nicht darauf berufen, unabweisbare Defizite in ihren Haushaltsplänen auszuweisen.“

Ab 2026 bessere Haushaltsaussichten

Dass der Stadtrat bei der Grundsteuer nachjustieren will, werde aufsichtsbehördlich positiv zur Kenntnis genommen: „Wir stellen in Aussicht, dass unsere erhobenen Bedenken wegen Rechtsverletzung ausgeräumt werden, wenn durch die Beschlussfassung über die differenzierten Hebesätze eine Einnahmeverbesserung herbeigeführt werden kann“, heißt es im Schreiben der Kommunalaufsicht mit Blick auf den bislang ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 1,925 Millionen Euro.

Positiv sei zudem zu bewerten, dass die Stadt „den Ergebnishaushalt ab dem Haushaltsjahr 2026 ausgleichen kann, dass die prognostizierte Eigenkapitalentwicklung in dem Zeitraum von 2026 bis 2028 positiv ist, dass die Stadt Bad Sobernheim den Finanzhaushalt ab dem Haushaltsjahr 2026 ausgleichen kann und die bestehenden (rechtswidrigen) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung kontinuierlich zurückgefahren werden können.“

Außerdem erneuert die Kommunalaufsicht ihre Bedenken wegen Rechtsverletzung gegen den von Stadtbürgermeister Ruegenberg geltend gemachten Verdienstausfall in Höhe von 30.000 Euro – zusätzlich zu den 29.400 Euro Aufwandsentschädigung, die ihm ohnehin zustehen.

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