Oeffentlicher Anzeiger
Kommission äußert sich zu Kompetenzgerangel im Rettungsdienst

Kreis Bad Kreuznach - Wie ist es um die Kompetenzen im Rettungsdienst der Region bestellt?

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Dieser Frage ging der „Oeffentliche“ unter dem Titel „Lebensrettung ist kein Lotteriespiel“ auf den Grund. Ergänzend dazu erreicht uns eine Stellungnahme der ver.di-Landesfachkommission Rettungsdienst. Unter anderem heißt es da:

„Im Sinne einer optimalen Versorgung der uns anvertrauten Patienten sind die Standardarbeitsanweisungen ein gutes Mittel, um eine hohe Qualität zu gewährleisten. Leider ist es nicht so, dass noch nie ein Rettungsassistent entlassen wurde, weil er – angeblich – seine Kompetenzen überschritten habe. Im Jahr 2008 wurde einem Kollegen gekündigt, weil er im Notfalleinsatz Medikamente verabreicht hatte, die dringend nötig waren und nachweislich das Leiden der betroffenen Patienten gelindert haben.

Nachdem der Kollege Kündigungsschutzklage eingereicht hatte, musste der Arbeitgeber ihn wieder einstellen. Uns sind weitere Fälle bekannt, in denen Kollegen, die Medikamente im Notfalleinsatz verabreicht haben, weil kein Notarzt an der Einsatzstelle war, Probleme mit Ärzten, ihrem Arbeitgeber oder der Aufsichtsbehörde bekamen.

Wir begrüßen den rheinland-pfälzischen Weg, möglichst viele Notfallbilder durch Standardarbeitsanweisungen zu erfassen. Derzeit gelten jedoch nicht alle diese Anweisungen, es gibt regionale Unterschiede. Außerdem sind die vorgesehenen Schmerzmittel nicht stark genug, um bei ernsthaften Verletzungen zu wirken.

Das neue Berufsbild Notfallsanitäter wird eine umfangreichere Ausbildung schaffen, kann die Kompetenzfragen aber nicht lösen. Die Kollegen brauchen jedoch unbedingt Rechtssicherheit, auch wenn kein Notarzt vor Ort ist, damit sie im Notfall effektiv helfen können. Es ist dann keine Zeit, sich um komplexe Rechtsfragen Gedanken zu machen.“

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