Die Initiatoren des Antrags haben sich damit um die Erhaltung einer für die Weinbaugeschichte Mandels sowie der Naheregion einmaligen historischen Kelleranlage verdient gemacht, die zum ehemaligen Schlossgarten gehörte. Für die Baumaßnahme an Keller und Straßensicherung erhält die Gemeinde einen Landeszuschuss, der die Hälfte der Kosten abdeckt. Und sie bekommt dafür ein baulich einmaliges Denkmal mit praktischem Nutzwert: der Keller – ein Unikat in seiner Art – könnte für Veranstaltungen mit bis zu 25 Personen genutzt werden.
Gegenbeispiel Nummer zwei: Eine Gruppe Mandeler Bürger hat im November ein Bürgerbegehren eingereicht, das diese Maßnahme, die nach mehrjähriger Vorarbeit umsetzungsreif ist, stoppen will. Die ausreichende Anzahl von Stimmen für einen Bürgerentscheid ist zusammengekommen. Fraglich ist aber, ob die Bürger, die unterschrieben haben, objektive Informationen hatten. Denn die Mandeler Bürger wünschen sich doch sicher keinen Ortsbürgermeister, der gegen Recht und Gesetz verstößt.
Das hätte Peter Schulz aber getan, wenn er die Stellungnahme der Denkmalbehörde nicht abgewartet und die Verfüllung des Kellers umgesetzt hätte. Als Ortsbürgermeister ist er auch zuständig für die Verkehrssicherungspflicht und der Abschnitt der Schlossstraße, der über den Keller führt, gilt als Brückenbauwerk, das regelmäßig statisch geprüft werden muss. Wird der Beschluss gekippt, kann es für die Mandeler nur teurer werden. Denn der Keller muss trotzdem erhalten und die Straße trotzdem gesichert werden, aber dann ohne Zuschuss. Und: Zusätzlich muss die Dorfgemeinschaft die Kosten des Bürgerentscheids tragen.
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