Die Argumentation, dass für Leib und Leben dadurch eine erhöhte Gefahr ausgehe, läuft aus meiner Sicht ins Leere. Denn wir reden hier nicht von sibirischen Schneefällen, sondern von ein bisschen Neuschnee, der das Autofahren vielleicht erschwert, aber nicht unmöglich macht.
Die Frage, die sich mir eher stellt: Warum stellt die KRN bei ein paar Flöckchen sofort den Betrieb ein? Immerhin ist der Winterdienst nicht gänzlich ausgefallen, ein Notbetrieb war doch vorhanden. Das Streikrecht steht aus meiner Sicht darüber. Es müssen ja nicht gleich französische Verhältnisse sein – dort dürfen außer Polizisten, Militärs, Richter und Gefängniswärter alle Berufsgruppen – sogar Beamte – streiken, und es bedarf nicht mal einer Gewerkschaft, um zu streiken. Hier aber, wenn gestreikt wird, müssen Konsequenzen sichtbar sein. Bahnfahrern gefallen diese „Randnotizen“ sicher nicht. Aber damit müssen beide Seiten klarkommen. So und nun geht's auf in den Streik – pardon. Ich meinte natürlich ins zweite Adventswochenende! Lassen Sie es ruhig angehen!
Einen schönen zweiten Advent!
E-Mail: marian.ristow@rhein-zeitung.net