Sehr günstig für den 28-Jährigen wirkte sich zudem aus, dass der Hauptanklagepunkt vorläufig eingestellt werden musste. Dabei ging es um eine Menge von 100 Gramm Kokain im Wert von 12.000 Euro, die dem 28-Jährigen im Fall einer Verurteilung allein schon eine längere Haftstrafe eingebracht hätte. Für diesen Anklagevorwurf kann aber der Nachweis nicht geführt werden. Hintergrund ist, dass der Angeklagte einem anderen Bad Kreuznacher diese Menge Kokain zum Weiterverkauf überlassen haben soll. Der Abnehmer soll ihm aber den Verkaufserlös schuldig geblieben sein. Hinweise darauf hatten die Ermittler durch die Auswertung von Chats gefunden, darin ist aber verschlüsselt von „Hack“ die Rede, was sowohl mit Kokain als auch mit Bargeld übersetzt werden kann. Das Amtsgericht hatte deshalb den „Schuldner“ des 28-Jährigen in seinem Verfahren in diesem Punkt freigesprochen.
Damit blieb von den Ermittlungsergebnissen nur noch eine Anzahl von zwölf vermuteten Kokainverkäufen übrig, die der auch einschlägig vorbestrafte 28-Jährige im Zeitraum von 2015 bis 2016 getätigt haben soll. Weil er einen Stammkunden in der Vergangenheit mehrmals mit gestrecktem Kokain beliefert hatte, entfielen davon noch einige Fälle, in denen es nach Anfragen nicht zu einem Abschluss des Geschäftes kam. Zuletzt wurden die Verkäufe noch zu drei Fällen zusammengefasst, in denen der Angeklagte nachweislich in Besitz von Kokain war. „Ich schäme mich dafür“, sagte der 28-Jährige, der diese Taten auch eingeräumt hatte, in seinem letzten Wort. Sein Lebenswandel hat sich inzwischen grundlegend geändert, weil er sich von der Drogenszene abgewandt hat. Er hat nach muslimischem Ritus geheiratet und wird im Sommer zum zweiten Mal Vater. Zur Tatzeit 2015 war das noch ganz anders, damals stand der Angeklagte unter Bewährung, er war kurz zuvor wegen eines Drogendeliktes verurteilt worden.
Staatsanwaltschaft und Gericht gingen aber jetzt davon aus, dass der 28-Jährige, der sich auch beruflich mit der Gründung eines Restaurants und einer weiteren Firma um neue Perspektiven bemüht, einen Schlussstrich unter diese „wilde“ Phase gezogen hat. Neben der Bewährungsstrafe von zwei Jahren bleibt eine Geldstrafe aus dem Jahr 2018 bestehen, damals war der 28-Jährige wegen Nötigung und Körperverletzung zu 180 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt worden.