Neuer kommunaler Finanzausgleich hat großen Einfluss auf den VG-Haushalt - Ortsgemeinden müssen Hebesätze überdenken
Knifflige Finanzplanung: Hohen Energiekosten mit Rotstift begegnen

Die Haushaltsplanung 2023 für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan ist kniffliger als in den früheren Jahren. Foto: dpa

Die Haushaltsplanung 2023 für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan ist kniffliger als in den früheren Jahren. Dies liegt vor allem an dem geänderten kommunalen Finanzausgleich, der die Grundlagen des Zahlenwerks an vielen Stellen verändern wird, wie Kämmerer Heiko Reidenbach im Haupt- und Finanzausschuss berichtete. Aber auch die gestiegenen Energiekosten machen die Kalkulation schwierig.

Gleichwohl soll das Zahlenwerk kurz vor Weihnachten zusammengestellt sein und Ende Januar im Verbandsgemeinderat beraten werden – und damit der Zeitplanung des 2022er-Haushalts folgen, wie Verbandsgemeindebürgermeister Uwe Engelmann ankündigte. „Das Ziel ist es, möglichst schnell einen genehmigten Haushalt zu haben, um alle geplanten Investitionen anstoßen zu können.“ Reidenbach skizzierte, an welchen Stellen es gravierende Änderungen geben wird und welchen Einfluss der neue kommunale Finanzausgleich, also die Zahlungen des Landes an die Kommunen, auf die Eckdaten zur Steuerkraft haben wird.

Das Land Rheinland-Pfalz hat – wie berichtet – die Finanzierung der Kommunen anders aufgestellt, nachdem die Stadt Pirmasens und der Kreis Kaiserslautern wegen unzureichender Finanzausstattung gegen die Landesregierung geklagt hatten – und vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen hatten. „Der Gesetzgeber muss den Finanzbedarf realitätsgerecht ermitteln“, so Kämmerer Reidenbach zum Ziel der Neuerungen. Zudem werde 2026 geprüft, ob der Finanzausgleich dieses Ziel erfüllt, und gegebenenfalls wird ab 2028 nachgebessert.

Fiktive Nivellierungssätze

Unterm Strich wird die VG Nahe-Glan mit ihrem Ortsgemeinden im kommenden Jahr 114.500 Euro weniger aus dem Finanzausgleich an Einnahmen verbuchen können. Insgesamt stehen für das kommende Jahr 3,761 Millionen Euro an „Finanzausgleichsmasse“ zur Verfügung, und 2024 nach dem Auslaufen einiger Übergangsregelungen 3,711 Millionen Euro.

„Ein Thema mit Sprengstoff für die Ortsgemeinden“, wie Kämmerer Reidenbach formulierte, werden dabei vor allem die Nivellierungssätze sein, die das Land künftig vorgibt. Denn alle Ortsgemeinden werden im kommunalen Finanzausgleich ab 2023 fiktiv so gestellt, als hätten sie die gleichen örtlichen Realsteuerhebesätze. Für die Grundsteuer A gibt das Land einen Hebesatz von 345 Prozent vor, für die Grundsteuer B 465 Prozent und für die Gewerbesteuer 380 Prozent. „Dies soll der Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit zur Beurteilung der Steuerkraft dienen“, so der Kämmerer.

Umlage zahlen ohne Einnahmen?

Allerdings haben die Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Nahe-Glan derzeit sehr unterschiedliche Hebeseätze, die in vielen Fällen unter dem vom Land fiktiv vorgegebenen Wert liegen. Etwa bei der Grundsteuer B, die alle Hauseigentümer und Mieter zahlen müssen. Hier liegen mit Becherbach und Jeckenbach nur 2 der 34 Ortsgemeinden auf dem Hebesatz, alle anderen liegen teils deutlich darunter.

Die Krux laut Reidenbach: Liegt der örtliche Hebesatz unter dem Nivellierungssatz des Landes, wird die Gemeinde für die Finanzausgleichsberechnung auf den fiktiven Nivellierungssatz angehoben. Also beispielsweise von 365 auf 465. „Und das heißt wiederum, die Gemeinde zahlt für die Differenz Kreis- und Verbandsgemeinde-Umlage, allerdings ohne diese Einnahmen tatsächlich zu haben.“ Offen sei in diesen Fällen zudem, ob die Gemeinde dann Fördermittel, beispielsweise aus dem Investitionsstock, bekommen könne.

Anders sieht es aus, wenn die Gemeinde ihre örtlichen Hebesatz über den fiktiven Satz anhebt. Denn auch sie muss nur auf den fiktiven Satz Umlage an Kreis und VG zahlen und hat die darüber hinausgehenden Einnahmen allein für sich. Allerdings: Bei Grundsteuer B und Gewerbesteuer trifft das auf keine einzige Ortsgemeinde zu, und bei der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen nur für eine Handvoll.

Auch an vielen anderen Stellen hat der neue kommunale Finanzausgleich Auswirkungen auf den VG-Haushalt. „Auf die Berechnungsgrundlagen können wir keinen Einfluss nehmen. Die Entscheidung, wie wir damit umgehen, ist dann die Haushaltsarbeit im Rat und den Ortsgemeinden“, betonte Reidenbach.

Energiekosten vervierfacht?

Ein anderer Knackpunkt und die „große Unbekannte“ für den Haushalt sind laut Engelmann und Reidenbach die massiv steigenden Kosten für Energie für sämtliche Gebäude in der VG – von Schulen bis hin zu Verwaltungsgebäuden. Engelmann rechnet damit, dass sich die Bewirtschaftungskosten vervierfachen könnten. Außerdem werden Zinsen und Personalkosten steigen. „Wenn die Energiekosten so stark steigen, dann wird an vielen anderen Stellen der Rotstift anzusetzen sein“, machen VG-Bürgermeister und Kämmerer deutlich.

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