Damit kommen diese Orte nicht zuletzt einer Vorgabe des Landes nach, die Neuregelung noch in diesem Jahr umzusetzen. Die Landesregierung hatte signalisiert, den Ausbau von Straßen nur noch dann fördern zu wollen, wenn die Gemeinden die wiederkehrenden Beiträge anwenden und sich von den Einmalbeiträgen verabschieden, was die auf die Wiederkehrenden umschwenkenden Orte unter Zugzwang gesetzt hatte. Um langfristig das Straßennetz in Ordnung zu halten, erscheinen die Wiederkehrenden sinnvoller, denn mit der neuen Reglung werden die zu zahlenden Beiträge wesentlich günstiger, da die Kosten gleichmäßig verteilt werden. So entfallen die bisherigen, hohen Einmalbelastungen. Bei den Wiederkehrenden werden alle Grundbesitzer in einer „Solidargemeinschaft“ in geringeren Abständen finanziell belangt, müssen aber eben jeweils wesentlich weniger bezahlen.
Bei einem Wechsel von den bisherigen Einmalbeiträgen werden jedoch auch Bürger, die früher bereits einen Beitrag zum Ausbau ihrer Straße gezahlt hatten, erneut zur Kasse gebeten. Allerdings können Hausbesitzer, deren Straße erst in den vergangenen Jahren saniert oder ausgebaut wurde, unter eine so genannte „Verschonungsregel“ fallen, die in der Regel auf 20 Jahre festgelegt wird.
Diese Regelung wird künftig auch in Daxweiler, Warmroth und Dörrebach angewendet, beschlossen die Ratsmitglieder in allen drei Orten. In Daxweiler wird die gesamte Ortslage als eine Abrechnungseinheit betrachtet. Den Gemeindeanteil bei Ausbaumaßnahmen legte der Rat auf 30 Prozent fest. Dieser beträgt in Dörrebach künftig 22 Prozent. In Warmsroth beschlossen die Ratsmitglieder einen Gemeindeanteil in Höhe von 22 Prozent für die Ortslage sowie 20 Prozent für Gewerbegebiete.
In allen drei Gemeinden folgten die Ratsmitglieder der Empfehlung der VG-Verwaltung und beschlossen die wiederkehrenden Ausbaubeiträge als Satzung. Damit können auch diese Orte in den kommenden Jahren auf Fördergelder des Landes bei anstehenden Ausbauten hoffen.