Kita-Notbetreuung: Berufsgruppe der Eltern entscheidet
Einen Anspruch auf Notbetreuung in den städtischen Kitas haben alle Kinder von Eltern, die Berufsgruppen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Grundversorgung der Bevölkerung angehören.
Und das sind Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Apotheker, Polizei, Justiz und Justizvollzug, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieher, Angestellte von Energie- und Wasserversorgung, Bereiche des öffentlichen Diensts sowie Lebensmittelverkauf und -herstellung.