Odernheim
Kellerei Klostermühle gewinnt Namensstreit: Keine Verwechslungsgefahr zwischen Weincuvée und Biersorte

Das Etikett der Weißgold-Flasche musste wegen eines Rechtsstreits zeitweise überklebt werden.

KruppPresse

Odernheim. Ein Weincuvée-Produkt von besonderer Güte verdient auch eine besondere Bezeichnung. Dies war den Eigentümern des Weingutes Klostermühle Odernheim, der Familie um Christian Held, von Anfang an klar. Gleichzeitig war dies auch die Geburtsstunde für die beiden Weincuvée-Spezialitäten der Boos von Waldeckschen Hofkellerei "Rotgold" und "Weißgold".

Daraus resultierte ein Rechtsstreit mit einer Brauerei: Jahre nach Markteinführung der beiden Cuvées erhielt das Familienunternehmen, die die beiden Weinspezialitäten vertreibt, Post von einem Anwalt. Die im Allgäu liegende Meckatzer Löwenbräu Benedikt Weiß KG, die das Bier „Meckatzer Weiss-Gold“ vertreibt, erhob darin Ansprüche.

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