33-Jähriger räumt in der Berufungsverhandlung Tat ein, bestreitet aber weiterhin Absicht - 2200 Euro Geldstrafe
„Keine kinderpornografischen Bilder gesucht“: Bad Kreuznacher Gericht verurteilt 33-Jährigen
Symbolfoto Justiz
Kevin Rühle

In der Berufungsverhandlung hat der Angeklagte die Tat eingeräumt, bestreitet aber weiterhin eine Absicht. Er muss 2200 Euro Geldstrafe bezahlen.

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In der Berufungsverhandlung räumte ein 33-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Rüdesheim den Besitz von kinderpornografischen Bildern ein. Das Landgericht Bad Kreuznach verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen à 40 Euro. Der 33-Jährige beharrte in seinem letzten Wort aber darauf, dass er unabsichtlich in den Besitz von kinderpornografischen Darstellungen gekommen sei.

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