Doppelt strafen ist nicht drin: Ein Urteil aus Bad Kreuznach kommt daher nicht zum Tragen. Bernd Glebe. picture alliance/dpa
Ein Mann, der seine getrennte Frau massiv belästigte, war schon im Oktober 2024 in Bingen verurteilt worden, deswegen musste nun ein später erfolgtes Kreuznacher Urteil zu teilweise denselben Vorwürfen aufgehoben werden.
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Obwohl er seine Noch-Ehefrau monatelang mit E-Mails verfolgte und Fotos von ihr im Netz veröffentlichte, kommt ein 49-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg ohne Strafe davon. Das verdankt er einem Versäumnis in der Justizverwaltung und dem Rechtsgrundsatz „Nicht zweimal in derselben Sache.