Das Verfahren um das Fischsterben im Guldentaler Mühlenteich im September 2023 gegen einen Anwohner, dem vorgeworfen wurde, den Abschlag an seinem Anweisen nach Gutdünken zu öffnen und zu schließen, wurde gegen Zahlung einer Auflage eingestellt.
Wegen Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hatte das Amtsgericht am 28. November das Verfahren gegen einen 65-jährigen Winzer aus Guldental eröffnet. In der Hauptverhandlung wurde dem Winzer zur Last gelegt, am 20. September letzten Jahres durch das Umleiten von Wasser aus dem Mühlenteich auf sein Grundstück ein Fischsterben verursacht zu haben.