Das Justizzentrum mit Amtsgericht und Landgericht in Bad Kreuznach. Das Amtsgericht verurteilte einen Kirner wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Markus Kilian
Zweieinhalb Jahre Haft für Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung: Das ist das Urteil des Amtsgerichts Kreuznach gegen einen heute 33-jährigen Kirner, der vor zwei Jahren brutal gegen seine damalige Lebensgefährtin vorgegangen war.
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Zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilte das Amtsgericht Bad Kreuznach einen 33-jährigen Kirner wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung, begangen an seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Der Lagerlogistiker hatte sich in dem Verfahren nicht zu den Vorwürfen geäußert.