So ist die vom Kreis geplante Reduzierung der Kostenerstattung für das Stadtjugendamt von 75 auf 70 Prozent wohl noch nicht beschlossene Sache. Man sei nach einem Gespräch mit Landrätin Bettina Dickes so verblieben, dass es erst einmal bei einer Erstattung von 75 Prozent bleiben soll, informierte Oberbürgermeister Emanuel Letz die Ausschussmitglieder. Aber natürlich müssen die politischen Gremien darüber entscheiden.
Stadtrat hat neuem Vertragsvorschlag nicht zugestimmt
Aktuell besteht ein vertragsfreier Zustand, da der Stadtrat 2020, anders als der Kreistag, einem ausgehandelten neuen Vertragsvorschlag über die Kostenaufteilung der allgemeinen Jugendhilfe sowie der Kitas nicht zugestimmt hat. Die Vertragsvereinbarungen sollen erneut beraten werden, um bis zur rechtlichen Klärung einer eventuellen Abgabe des Jugendamtes die Erstattungsquote zu sichern. Das hat der Ausschuss einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen.
Seit dem 1. Juli gibt es in Rheinland-Pfalz ein neues Kita-Gesetz. Eine Klärung, in welchem Umfang sich die Kommunen an den Kosten der freien Träger beteiligen werden, steht indessen noch aus. Die AG Finanzierung Kitas freier Träger in Bad Kreuznach sieht hier dringenden Klärungsbedarf und hat deshalb am 31. Oktober OB Letz in einem Schreiben aufgefordert, „unverzüglich in Verhandlungsgespräche einzusteigen“.
Die Einführung der AG zur künftigen Finanzierung der Kindertagesstätten wurde im Herbst 2021 unter der damaligen Oberbürgermeisterin Heike Kaster-Meurer beschlossen. Nachdem die Verhandlungen zwischen Land und Kommunen gescheitert sind, hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer im März dieses Jahres den freien Trägern mitgeteilt, dass sie nun selbst mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe verhandeln sollen. Seit vielen Jahren hätten sich die Kosten, etwa durch den Rechtsanspruch oder zuletzt das neue Kita-Gesetz, fortlaufend erhöht – für das Personal, aber auch für Umbaumaßnahmen, Ausstattung und weitere Sachkosten, so die AG. Dafür gebe es keinerlei Refinanzierung.
Seitens der Stadt habe es nie eine angemessene Beteiligung an den laufenden Sachkosten gegeben. Ohne Not wolle kein freier Träger eine Kita abgeben, man brauche aber eine Zusage für eine finanzielle Entlastung, machten die Vertreterinnen der AG deutlich, dass sie nicht weiter hingehalten werden wollen. Die Träger bräuchten eine klare Perspektive, wie die Einrichtungen künftig finanziert werden sollen. Wie wichtig dies ist, macht der beabsichtigte Rückzug des Bistums Mainz als Träger der katholischen Kita St. Gordianus in Planig deutlich (wir berichteten).
Arbeitsgruppe soll schnell tagen
„Wir Kitaträger erwarten hier zum einen eine Gleichbehandlung aller Kitaträger und zum anderen eine Anerkennung unserer Kosten und deren angemessene Refinanzierung. Wir fordern Sie als Oberbürgermeister und zuständigen Dezernenten auf ,mit uns unverzüglich in Verhandlungsgespräche einzusteigen und die Arbeitsgruppe des Ausschusses tagen zu lassen“, heißt es in dem Schreiben. Letz versicherte, es spreche nichts dagegen, die Arbeitsgruppe so schnell wie möglich tagen zu lassen. Denn, darin ist sich der Ausschuss einig, die Trägervielfalt bei den Kitas soll erhalten bleiben. „Es kann nicht sein, dass alle Kitas in kommunale Trägerschaft übergehen“, machte Günter Sichau (Grüne) klar.
Einstimmig beschlossen hat der Ausschuss, den Personalkostenzuschuss für den Waldorfkindergartenverein, die DRK-Kita Lina Aschoff, das Kinderhaus Arche der Kreuznacher Diakonie, die Kita „Die Brücke“ sowie die Kitas der kirchlichen Träger mit Ausnahme des Nanni-Staab-Kindergartens, für den vertragliche Sonderrelegungen bestehen, für 2023 von 90 Prozent auf 95 Prozent zu erhöhen.