Auch die zwei Mitangeklagten der 43-Jährigen wurden für eine längere Zeit hinter Gitter geschickt – darunter ihr eigener Sohn, der sie bei ihren Tatplänen unterstützt hatte. Er muss für viereinhalb Jahre wegen Beihilfe zum Mord einsitzen, zumal der 23-Jährige auch gleich noch für schweren sexuellen Missbrauch seiner zum Tatzeitpunkt erst 13-jährigen Freundin bestraft wurde. Der gescheiterte Auftragskiller, den die 43-Jährige für einen Mord an ihrer Nebenbuhlerin für einen Lohn von gerade einmal 200 Euro angeheuert hatte, muss für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Die Kammer verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung. Bei der Tat, bei der der 21-Jährige versuchte hatte, dem Opfer die Kehle durchzuschneiden, trug er eine Maske aus dem Horrorfilm „Jigsaw“. Da er kein zweites Mal zugestochen hatte, nachdem er das Opfer mit einem ersten Messerschnitt durch ihren Hals nicht direkt hatte töten können, werteten die Richter um den Vorsitzenden Dr. Bruno Kremer sein Verhalten als Rücktritt vom Versuch und konnten ihn so nur wegen des weitaus geringer bestraften Delikts verurteilen.
Bis zuletzt konnte die 43-Jährige ihrer 46-jährigen Nebenbuhlerin, die sie aus dem Weg räumen lassen wollte, nicht ein einziges Mal ins Gesicht schauen. Zehn Verhandlungstage lang hatte ihr das Opfer, das ihr den Ehemann ausgespannt hatte und bei der Tat nur knapp dem Tod entronnen war, im Gerichtssaal direkt gegenübergesessen. Ein Wort der Reue oder gar eine Entschuldigung brachte die jetzt Verurteilte auch zum Prozessende nicht über die Lippen. Den Schuldsprüchen vorangegangen waren viele Aussagen und Einlassungen, die Einblicke in teils unvorstellbare menschliche Abgründe ermöglicht hatten.
Sexueller Missbrauch, häusliche Gewalt, Swingersex mit Unbekannten an Heiligabend, krankhaftes Ringen um Zuneigung und vor allem auch die teilweise absurden Mordpläne, die die 43-Jährige entwickelte: Die im Verfahren zutage gekommenen Hintergründe der Tat hatten auch bei den am Prozess beteiligten erfahrenen Juristen immer wieder für Kopfschütteln gesorgt. Auffällig blieb während der kompletten Prozessdauer, dass die drei Angeklagten emotionslos und zumeist ohne äußere Anzeichen von Regung geblieben waren.
Der 21-jährige Maskenmann hatte immerhin seinem Opfer kurz vor seiner Verurteilung eine Entschädigung in Höhe von 1000 Euro überreicht. Und sich bei ihr entschuldigt. Genauso wie der 23-jährige Sohn der Frau, die über Wochen beim Mordkomplott die Fäden gezogen hatte, und beim Urteilsspruch dann ihr Gesicht in ihren langen Haaren verbarg. „Sie haben sehr schwere Schuld auf sich geladen“, gab Kremer der Frau mit auf den Weg. Und meinte damit vor allem die Hartnäckigkeit, mit der die Frau ihre Pläne verfolgt hatte, „und dass sie ihren Sohn da mit reingezogen haben.“ Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Dominic Schreiner