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Jahrmarkt ohne Kinder-Autoscooter

Ein Schausteller kann nicht erzwingen, am Bad Kreuznacher Jahrmarkt 2010 mit einem Kinder-Autoscooter teilzunehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und damit den Eilantrag einer Schaustellerfirma abgelehnt.

Bad Kreuznach. Die Stadt hatte ihr Nein gegen den Kinder-Autoscooter damit begründet, Fahrgeschäfte, die sich an Kleinkinder richten, lasse sie nicht zu, sofern sie mit besonderen Erschütterungen verbunden sind. Das Gericht hat jetzt die ablehnende Haltung der Stadt bestätigt: Sie dürfe das von ihr veranstaltete Volksfest nach ihrem Ermessen gestalten und entscheiden, bestimmte Sparten von Geschäften nicht zuzulassen.

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