Im Streitfall Bosenheimer Freibad haben die Koblenzer Richter jetzt Klartext gesprochen. Die Politik hat sich dagegen seit Jahrzehnten um eine Lösung herumgemogelt, kommentiert unser Redakteur Harald Gebhardt.
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Auch wenn es für die Bosenheimer ein harter Schlag ist: Die Begründung, mit der das Gericht die Klage des Ortsbeirats abgewiesen hat, ist unmissverständlich, spricht Klartext: Aus dem Auseinandersetzungsvertrag bei der Eingemeindung 1969 lässt sich keine Verpflichtung der Stadt ableiten, das Freibad 60 Jahre später noch sanieren zu müssen, um es weiter betreiben zu können.