Masken tragen müssen die Schüler nun nur noch im Flur und auf dem Schulhof, nicht an ihrem Platz in der Klasse. Foto: dpa picture alliance/dpa
Kreis Bad Kreuznach. Die Corona-Infektionszahlen sinken weiter, ab dem Freitag gelten weitere Lockerungen. Der vollständige Text der 23. Coronaergänzungsverordnung ist auf der Internetseite des Kreises einzusehen.
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In Beherbergungsbetrieben können Gemeinschaftsduschen und -einrichtungen genutzt werden. In Sammelumkleiden, außerhalb der Dusche und allen anderen öffentlich zugänglichen Bereichen der Gemeinschaftseinrichtungen, gelten im Innenbereich die Maskenpflicht und das Abstandsgebot.