Illegale Fällungen auf dem früheren LVA-Gelände - Kreisverwaltung gibt keine Auskunft zu Bußgeld
Illegale Baumfällungen in Bad Münster: Investor muss Ausgleich schaffen
Für die im Februar 2018 auf dem Gelände der früheren LVA-Klinik illegal gefällten drei Bäume muss der Bauinvestor einen Ausgleich schaffen. Zum Bußgeldverfahren gibt die Kreisverwaltung keine Auskunft. Archivbild: Marian Ristow

Bad Kreuznach. Im Februar 2018 wurden drei große Bäume auf dem früheren LVA-Gelände in Bad Münster am Stein illegal gefällt. Inzwischen hat die Stadt den Investor dazu verpflichtet, einen Ausgleich dafür zu schaffen. Ein Vertrag regelt das genau. Danach muss er im Gesamtwert von 10.000 Euro (die als Schadenausgleich dienen) neben drei Bäumen mit einem bestimmten Stammumfang als Ersatz weiteres „Funktionsgrün“ anpflanzen – wenn auch nicht zwangsläufig auf dem Gelände. Die drei Bäume müssen zügig nach Abschluss der Baumaßnahmen gepflanzt werden. Der Bebauungsplan sieht außerdem zehn weitere Bäume mit einem breiteren Stamm als sonst üblich (20 bis 25 Zentimeter) vor, teilt die Bad Kreuznacher Stadtverwaltung mit.

Von dieser Seite ist die Sache klar geregelt. Unklar für die Öffentlichkeit ist dagegen weiter, ob und in welcher Höhe der Investor beziehungsweise die beauftragte Abrissfirma auch ein Bußgeld für die illegale Abholzaktion zahlen muss. Dafür ist die Kreisverwaltung zuständig.

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