Bundesgerichtshof spricht Gebrother rund 28 000 Euro Entschädigung zu: „Ich bin richtig froh“: Bad Kreuznacher Herbert Gilbert siegt gegen weltgrößten Autobauer
Bundesgerichtshof spricht Gebrother rund 28 000 Euro Entschädigung zu
„Ich bin richtig froh“: Bad Kreuznacher Herbert Gilbert siegt gegen weltgrößten Autobauer
Herbert Gilbert (hier beim ersten Verhandlungstag vor dem BGH am 5. Mai) hat gewonnen: Er gibt seinen 2014 für 31.490 Euro gekauften Sharan Diesel (Tachostand damals: 20.000 Kilometer) mit heute 73.900 Kilometern für 25.616,10 Euro an VW zurück. Macht mit Zinsen rund 28.000 Euro. Foto: dpa dpa
Karlsruhe/Gebroth. Ende eines viereinhalbjährigen Kampfes mit Hunderten Stunden des Aktenwälzens, der Telefonate, der Juristerei und des Austauschs mit anderen VW-Fahrern: Herbert Gilbert (65) aus dem 160 Einwohner kleinen Soonwalddorf Gebroth hat vorm Bundesgerichtshof Karlsruhe gegen den weltgrößten Autobauer gewonnen. Das Urteil ist rechtskräftig, kann vom Unterlegenen nicht mehr angefochten werden.
Aktualisiert am 25. Mai 2020 14:15 Uhr
Folge: VW muss Gilberts Schummeldiesel, einen Sharan 2,0 Bluemotion des Baujahres 2012, zurücknehmen. Am Montagmorgen gaben ihm die Bundesrichter recht, folgten seiner Argumentation und der seiner Potsdamer Juristen von Goldenstein & Partner und von Myright, die von einer vorsätzlichen Täuschung durch VW sprachen.